- den wissenschaftlichen Empfehlungen zu folgen und die jährlichen Fanggrenzen auf nachhaltigem Niveau und entsprechend der Anforderungen der Gemeinsamen Fischereipolitik festzulegen;
- Fanggrenzen auf der Grundlage von wissenschaftlichen Gutachten zu den erwünschten Fängen festzusetzen, wobei „Quotenaufstockungen“ für unerwünschte Fänge nur jenen Flotten gewährt werden dürfen, die mithilfe elektronischer Fernüberwachung die lückenlose Einhaltung der Anlandeverpflichtung nachweisen; sowie
- Fangflotten, die in Verdacht stehen, das Rückwurfverbot zu missachten, zu verpflichten, die Einhaltung der geltenden Vorschriften mithilfe elektronischer Fernüberwachung und Videoüberwachung bzw. Beobachtern an Bord nachzuweisen.
„Die EU-Mitgliedsstaaten müssen aufhören, illegalen und umweltschädlichen Fischfang zu begünstigen und stattdessen mit dem Aufbau nachhaltiger Fischereien beginnen, die geschützte Bestände, florierende Küstenregionen und ein transparentes Fischereimanagement gewährleisten können“, fordert Rebecca Hubbard, Direktorin der Our Fish-Kampagne. „Die Umverteilung von Fangquoten auf Fischer, die selektivere Fanggeräte nutzen, würde das Risiko von Schäden an den Fischbeständen verringern und einen Beitrag zur Stützung der lokalen Fischereigemeinschaften leisten.“ „Angesichts der noch immer angespannten Lage der Fischbestände besteht dringender Handlungsbedarf. Deutschland muss sich für nachhaltige Fangquoten im Jahr 2019 einsetzen“, fordert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Ohne umfangreiche Kontrollen wird weiterhin ungewollter Fisch, der mit an Land gebracht werden müsste, über Bord geworfen. In welchem anderen Industriezweig würde die Kontrolle von weniger als einem Prozent der Aktivitäten auf Einhaltung der geltenden Vorschriften als angemessen gelten? Nur mit einer tatsächlichen Kontrolle der Umsetzung der Anlandeverpflichtung werden Anreize geschaffen, selektivere Fanggeräten einzusetzen, um den unerwünschten Beifang anderer Arten und kleiner Fische zu reduzieren.“
Hintergründe:
Durch die 2014 reformierte Gemeinsame Fischereipolitik der EU wurde zur Umsetzung des Rückwurfverbots die sogenannte Anlandeverpflichtung eingeführt, die festlegt, dass alle Fische, für die Fangbegrenzungen oder Mindestreferenzgrößen existieren, mit an Land gebracht und auf die Fangquoten angerechnet werden müssen. Doch da keine effektiven Kontrollen existieren, werden die Fische, die ungewollt im Netz landen, immer noch tot oder sterbend über Bord geworfen.
Über Our Fish:
Die Initiative Our Fish will sicherstellen, dass die EU-Mitgliedstaaten die GFP ordnungsgemäß durchführen und umsetzen und – auch über eine effektive Kontrolle der europäischen Fischereien – für nachhaltige Fischbestände in den europäischen Gewässern sorgen. Our Fish arbeitet mit Organisationen und Personen in ganz Europa zusammen, um gemeinsam die Umsetzung ihrer Kernbotschaft zu erreichen: Die Überfischung muss beendet und die nachhaltige Befischung der europäischen Meere gewährleistet werden. Our Fish ruft alle EU-Mitgliedstaaten dazu auf, nachhaltige Fanggrenzen auf der Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen festzulegen und durch Überwachung und Dokumentation aller Fänge sicherzustellen, dass ihre Fangflotten den Nachweis einer nachhaltigen Fischerei erbringen. Die Deutsche Umwelthilfe koordiniert diese Arbeit in Deutschland.
Downloads:
Links:
- Den Bericht finden Sie am Ende dieser Seite.
- Mehr über Our Fish: http://our.fish/de/
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH 0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de Rebecca Hubbard, Programmdirektorin Our Fish +34 657669425, rebecca@our.fish Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz DUH 0160 8950556, stoecker@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 030 2400867-20, presse@duh.de