Weggeworfen: Wie illegale Rückwürfe in der Ostsee den europäischen Fischereien und Bürgern schaden

                                 

Thrown Away: How Illegal Discarding in the Baltic Sea is Failing EU Fisheries and Citizens

 

 

Weggeworfen: Wie illegale Rückwürfe in der Ostsee den europäischen Fischereien und Bürgern schadenDas Ausmaß dieser sogenannten Rückwürfe (Fachausdruck Discards) ist von Fischerei zu Fischerei verschieden und reicht von 1 % bis mehr als 60 % der Fänge. Es ist weithin anerkannt, dass die Praxis der Rückwürfe unerwünschter Beifänge insbesondere in gemischten Fischereien ein schwerwiegendes Problem darstellt, das gefährdete Arten massiv belastet, wertvolle Ressourcen vernichtet, die Fischereikosten in die Höhe treibt und die Nahrungsnetze beeinträchtigt.

Diese eklatante Verschwendung natürlicher Ressourcen hat – auch dank des wachsenden Bewusstseins für die Endlichkeit der weltweiten Vorräte – einen öffentlichen Aufschrei ausgelöst. Mehr als 870.000 Menschen haben in den Jahren 2010 bis 2013 im Zuge der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) Petitionen unterzeichnet, Politiker angeschrieben, die sozialen Medien genutzt und an öffentlichen Veranstaltungen teilgenommen, um der Forderung nach einer Beendigung der Rückwürfe von Fisch in europäischen Gewässern Nachdruck zu verleihen.

Als Ergebnis der Reform wurde 2013 eine Anlandeverpflichtung in der EU eingeführt, die dazu dienen soll, Rückwürfe zu unterbinden und Veränderungen in der Fischereipraxis zu bewirken – weg von Fängen unerwünschter oder wertloser Fische, hin zu erhöhter Selektivität, einer Zählung sämtlicher Fänge und der Förderung einer ökosystembasierten Bestandsbewirtschaftung. Seither müssen alle Fänge TAC-gebundener Arten – d. h. Arten, für die eine zulässige Gesamtfangmenge (Total Allowable Catch – TAC) festgesetzt wurde – sowie alle Fänge mediterraner Arten, für die eine Mindestanlandegröße gilt, sofern sie in europäischen Gewässern oder von europäischen Fischereifahrzeugen gefangen werden, vollständig angelandet und auf die Fangquoten angerechnet werden. 2015 wurde die Anlandeverpflichtung zunächst für die pelagische Fischerei und die Ostseefischereien und seitdem schrittweise für weitere Arten und Fischereien eingeführt, mit dem Ziel, ihren Geltungsbereich bis 2019 auf sämtliche EUGewässer auszudehnen.

Ist in den zweieinhalb Jahren seit Einführung der Anlandeverpflichtung in der Ostsee eine spürbare Veränderung eingetreten? Kommt es weiterhin zu Rückwürfen? Werden Fangmengen und Rückwürfe verlässlich gemeldet? Im vorliegenden Bericht werden öffentlich zugängliche Nachweise über die Einhaltung der Anlandeverpflichtung in der Ostsee untersucht.

Nachhaltigkeit der Fischbestände gefährdet: Illegale Rückwürfe in der Ostsee schaden Fischerei und Bürgern

 

Download